Herero & Nama — 1904–1908

Nach dem Krieg: Das koloniale Regime, Enteignung und gesellschaftliche Neuordnung (1908–1915)

Nach dem Krieg: Das koloniale Regime, Enteignung und gesellschaftliche Neuordnung (1908–1915)

Die koloniale Nachkriegsgesellschaft

Das offizielle Ende des Krieges (1907–1908) bedeutete nicht den Beginn von Frieden oder Normalität. Es bedeutete den Beginn einer neuen Phase kolonialer Ausbeutung — diesmal ohne offenen Widerstand, aber mit denselben strukturellen Mechanismen der Enteignung, Entrechtung und Zwangsarbeit.

Die überlebenden Herero und Nama befanden sich in einer Situation vollständiger Ohnmacht:

  • demographisch dezimiert (→ vgl. Demographische Daten)
  • landlos durch systematische Enteignung
  • ohne politische Führungsstrukturen (die meisten Anführer tot oder im Exil)
  • ohne Rechtsstatus als gleichwertige Personen

Sie waren von Bürgern — die nie wirklich gleichberechtigt gewesen waren — in rechtlose Arbeitsobjekte verwandelt worden.


Die Eingeborenenordnungen (1907–1908): Rechtliche Apartheid

Inhalt der Verordnungen

Die Eingeborenenordnungen von 1907 und ihre Ergänzungen von 1908 bildeten den gesetzlichen Rahmen des postgenozidären kolonialen Systems. Ihre wesentlichen Elemente:

Ausweispflicht (Passgesetz): Jede einheimische Person über zehn Jahre musste eine Metallmarke tragen, die die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Arbeitgeber oder Distrikt anzeigte. Wer ohne Ausweis angetroffen wurde, konnte verhaftet und zur Zwangsarbeit eingeteilt werden.

Verbot des Landbesitzes: Einheimischen Menschen war der Besitz von Land und Vieh in den Hauptsiedlungsgebieten der Kolonie untersagt. Dies war eine permanente, gesetzlich verankerte Enteignung.

Bewegungsfreiheitsbeschränkung: Verlassen eines zugewiesenen Bezirks erforderte Genehmigungen; der Aufenthalt in bestimmten Zonen war einheimischen Menschen verboten.

Kontraktzwang: Einheimische Arbeitskräfte wurden in einem System von Vertragsarbeit gehalten, das faktisch Schuldknechtschaft ermöglichte.

Historische Einordnung

Diese Verordnungen schufen eine formale Rassentrennung (Apartheid), die viele Jahrzehnte vor der südafrikanischen Apartheid-Gesetzgebung (1948) in einem anderen kolonialen Kontext entwickelt worden war.

Die Parallelität ist von Historikern vielfach bemerkt worden. Ob eine direkte ideologische Beeinflussung vorlag, ist im Einzelfall schwer zu belegen — aber die strukturelle Ähnlichkeit der Enteignungs- und Kontrollmechanismen ist historisch evident.

Die wirtschaftliche Funktion der Verordnungen war klar: Sie sollten sicherstellen, dass die Arbeitskraft der Überlebenden der deutschen Siedlerwirtschaft zur Verfügung stand. Ohne Landbesitz, ohne Bewegungsfreiheit und ohne alternative wirtschaftliche Optionen blieb keine Wahl, als für deutsche Farmer und Unternehmen zu arbeiten.


Der Diamantenboom: Neue Wirtschaftsdynamiken

Die Entdeckung von 1908

Im April 1908 entdeckte ein Arbeiter der Otavi-Eisenbahn in der Nähe von Lüderitzbucht (Kolmanskop) Diamanten. Diese Entdeckung löste einen Boom aus, der die wirtschaftliche Bedeutung von DSWA für das Deutsche Reich schlagartig erhöhte.

Die Konsequenzen für die einheimische Bevölkerung waren gravierend:

  • Verstärkte Nachfrage nach Zwangsarbeitskräften im Bergbau unter gefährlichen Bedingungen
  • Ausweitung der Sperrgebiete: Die diamantenführenden Regionen wurden für Einheimische gesperrt und ausschließlich deutschen Konzessionsgesellschaften überlassen
  • Beschleunigung der Enteignung: Noch mehr Land wurde aus dem einheimischen Zugang genommen

Der Boom demonstrierte, wie wenig die humanitäre Katastrophe des Genozids das wirtschaftliche Interesse des Deutschen Reiches an der Kolonie geschmälert hatte. DSWA war plötzlich wirtschaftlich wertvoll; die Vernichtung der Herero und Nama war in dieser Logik kein moralisches Problem, sondern eine bereits "gelöste" Frage.


Rekonstruktion der Siedlergesellschaft

Demographische Verschiebung

In den Jahren nach dem Krieg wuchs die deutsche Siedlerpopulation erheblich:

JahrGeschätzte deutsche Siedler in DSWA
1896ca. 1.000
1903ca. 4.000
1909ca. 9.000
1913ca. 12.000

Quelle: Bley (1968); Drechsler (1980). Schätzungen.

Die vertriebenen und enteigneten Gebiete der Herero und Nama wurden als Siedlungsland verteilt. Farmen, die vorher im Besitz von Herero-Familien waren, wurden nun von deutschen Farmern bewirtschaftet — mit der Zwangsarbeit der rechtlosen Überlebenden.

Diese demographische Transformation zementierte die Ergebnisse des Genozids in der Eigentumsstruktur der Kolonie.

Die ambivalente Rolle der Missionare

Die christlichen Missionare — insbesondere die Rheinische Missionsgesellschaft — spielten in der Nachkriegszeit eine ambivalente Rolle:

Kritisch: Einige Missionare dokumentierten die Bedingungen, unter denen die Überlebenden lebten, und schufen wichtige Quelltexte. Sie setzten sich für Zugang zu Lagern ein (und wurden von von Trotha abgewiesen).

Systemintegriert: Die Missionen integrierten sich auch in das koloniale System, indem sie Schulen und Kirchen aufbauten, die die Überlebenden praktisch in das Arbeitssystem der Kolonie eingliederten.


Das Ende der deutschen Herrschaft (1915)

Der Erste Weltkrieg und die südafrikanische Invasion

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im August 1914 wurde DSWA zum Kriegsschauplatz. Südafrikanische Truppen — im Dienst der britischen Krone — marschierten in die Kolonie ein und erzwangen am 9. Juli 1915 die Kapitulation der deutschen Schutztruppe bei Khorab.

Der letzte deutsche Kommandeur unterzeichnete die Kapitulation. Die 31-jährige deutsche Kolonialherrschaft in DSWA war damit beendet.

Was das Ende der deutschen Herrschaft nicht bedeutete

Das Ende der deutschen Herrschaft brachte für die einheimische Bevölkerung keine sofortige Verbesserung. Südafrika übernahm DSWA als Mandatsgebiet unter dem Völkerbund und:

  • behielt viele deutschen Strukturen der Rassentrennung bei
  • schränkte weiterhin Landbesitz, Bewegungsfreiheit und politische Rechte der einheimischen Bevölkerung ein
  • intensivierte nach 1948 die Rassentrennung durch die formale Einführung der Apartheid

Die südafrikanische Herrschaft, die bis zur Unabhängigkeit 1990 dauern sollte, war eine Fortsetzung kolonialer Ausbeutung unter anderem Vorzeichen.


Verwendete Quellen: Drechsler (1980); Bley (1968); Melber (2014); Zimmerer/Zeller (2003); Erichsen (2005).