Herero & Nama — 1904–1908

Erinnerung, Anerkennung und Reparationen: Ein langer Weg zur Aufarbeitung (1915 bis heute)

Erinnerung, Anerkennung und Reparationen: Ein langer Weg zur Aufarbeitung (1915 bis heute)

Das strukturierte Schweigen (1915–1960)

Nach dem Ende der deutschen Herrschaft in DSWA im Jahr 1915 versank das Gedächtnis an den Völkermord in ein langes, strukturiertes Schweigen. In Deutschland wurde der Herero-Nama-Krieg in den folgenden Jahrzehnten kaum öffentlich diskutiert.

Die Gründe sind vielfältig:

  • Der Verlust aller Kolonien 1919 (Versailler Vertrag) machte koloniale Vergangenheit kurzfristig zu einem nationalen Schmerzpunkt — aber keiner, der kritisch reflektiert wurde, sondern einer, der verdrängt wurde.
  • Die NS-Zeit und die Aufarbeitung des Holocaust nach 1945 dominierten das historische Bewusstsein der Bundesrepublik — wichtig und notwendig, aber ein Rahmen, der die koloniale Geschichte lange unsichtbar ließ.
  • Die südafrikanische Mandatsverwaltung hatte kein Interesse daran, die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit öffentlich zu machen.

In Namibia war die Situation anders: Die Erinnerung lebte in den betroffenen Gemeinschaften weiter — in Erzählungen, in Zeremonien, in den Gedenkfesten der Herero. Aber im öffentlichen politischen Raum war sie nicht willkommen.


Erste Schritte: Wissenschaftliche Aufarbeitung (1960er–1980er)

Die Pionierarbeiten

Die kritische historische Aufarbeitung begann zunächst in der Geschichtswissenschaft:

  • Horst Drechsler (Erstausgabe 1966, deutsch): Südwestafrika unter deutscher Kolonialherrschaft — erste systematisch-kritische Gesamtdarstellung der deutschen Kolonialherrschaft in DSWA.
  • Helmut Bley (1968): Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894–1914 — grundlegende Sozialgeschichte der Kolonie.

Diese Werke wurden zunächst vor allem in akademischen Kreisen wahrgenommen. Ihre Thesen — dass systematische Unterdrückung und ein Völkermord stattgefunden hatten — waren für das dominante deutsche Geschichtsbild der Zeit herausfordernd.

Der Whitaker-Bericht der Vereinten Nationen (1985)

Der erste wichtige internationale Schritt zur Anerkennung erfolgte 1985 durch den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Benjamin Whitaker zur Prävention und Bestrafung des Völkermords (UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/1985/6).

Whitaker nannte explizit den Herero-Nama-Genozid als einen der frühesten Fälle eines Völkermords im 20. Jahrhundert. Dieser Bericht war die erste offizielle internationale Anerkennung dieser Einordnung.

Er hatte zunächst keine unmittelbaren politischen Konsequenzen, war aber historisch bedeutsam: Er verlieh der Einordnung als Völkermord eine internationale institutionelle Legitimation und öffnete Anknüpfungspunkte für spätere politische Forderungen.


Die namibische Unabhängigkeit und die Gedenkpolitik (1990–2003)

Unabhängigkeit und ihre Grenzen für die Erinnerungspolitik

Mit der namibischen Unabhängigkeit 1990 veränderten sich die Bedingungen der Erinnerungspolitik. Die Herero-Gedenkfeste gewannen öffentliche Sichtbarkeit. Aber die SWAPO-Regierung unter Präsident Sam Nujoma verfolgte eine Politik der Versöhnung, die auf nationaler Einheit bestand.

Diese Priorität dämpfte ethnisch-spezifische Forderungen der Herero und Nama — zum Frust ihrer Vertreter, die ihre Geschichte nicht im Banner der nationalen Versöhnung aufgelöst sehen wollten.


Das Gedenkjahr 2004: Ein Wendepunkt

Hundert Jahre Gedenken

Der 100. Jahrestag der Schlachten und des Vernichtungsbefehls im Jahr 2004 mobilisierte auf beiden Seiten des Atlantiks erhebliche Aufmerksamkeit. Konferenzen, Ausstellungen und öffentliche Debatten fanden statt.

Das Schlüsselereignis: die Gedenkfeier am 14. August 2004 in Okakarara (nahe dem Waterberg), an der die deutsche Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, teilnahm.

In ihrer Rede erkannte Wieczorek-Zeul die Ereignisse von 1904–1908 als Völkermord an — als erste offizielle Vertreterin der deutschen Bundesregierung, die dies tat — und entschuldigte sich im Namen der deutschen Bevölkerung.

Diese Erklärung war historisch bedeutsam und emotional bewegend. Sie war jedoch rechtlich folgenlos: Sie begründete keine Entschädigungsansprüche und verpflichtete die deutsche Regierung zu keinen konkreten Maßnahmen.

Reaktionen in Namibia

Die Reaktionen waren gespalten:

  • Viele Herero und Nama begrüßten die Anerkennung als wichtigen symbolischen Schritt.
  • Paramount Chief Riruako und andere Vertreter betonten gleichzeitig: Entschuldigungen ohne materielle Konsequenzen — ohne Reparationen, ohne Landrestitution — seien unzureichend.

Schädelrückgaben und die Anerkennung kolonialer Wissenschaftsverbrechen

Die Rückgabe von 2011

Im September 2011 gab die Berliner Charité zwanzig Schädel namibischer Herkunft an eine namibische Delegation zurück. Die Schädel waren im Kontext kolonialer Rassenforschung ohne Einverständnis entnommen worden.

Die Zeremonie war symbolisch bedeutsam. Sie wurde aber auch kritisiert:

  • Die Identifizierung der Schädel war in den meisten Fällen nicht möglich
  • Die Delegation war nicht repräsentativ für alle Herero- und Nama-Gemeinschaften
  • Das Protokoll wurde von einigen namibischen Vertretern als unzureichend empfunden

Weitere Schädel namibischer Herkunft befinden sich in deutschen Universitätssammlungen. Ihre vollständige Rückgabe ist Gegenstand laufender Verhandlungen.


Die Gemeinsame Erklärung von 2021

Inhalt und Entstehung

Am 28. Mai 2021 veröffentlichten die Bundesregierung und die namibische Regierung eine Gemeinsame Erklärung, in der:

  • Deutschland die Ereignisse von 1904–1908 offiziell als Völkermord anerkennt
  • Deutschland eine Förderung von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre für Wiederaufbau-, Versöhnungs- und Entwicklungsprojekte in Namibia ankündigt
  • Deutschland betont, dass diese Förderung eine freiwillige Leistung und keine rechtliche Reparationszahlung im juristischen Sinne ist

Die Erklärung war das Ergebnis von etwa fünf Jahren diplomatischer Verhandlungen.

Reaktionen: Breite Kritik der betroffenen Gemeinschaften

Die Reaktionen der direkt betroffenen Gemeinschaften waren überwiegend kritisch bis ablehnend:

KritikpunktBegründung
Kein rechtlicher ReparationscharakterFörderung geht an Namibia-Regierung, nicht an Nachkommen
Kein gleichberechtigter VerhandlungsprozessHerero- und Nama-Vertreter saßen nicht am Verhandlungstisch
Unzureichende Summe1,1 Mrd. € über 30 Jahre = ca. 37 Mio. € / Jahr — verglichen mit dem historischen Unrecht
Fehlende juristische HaftungsanerkennungBasis für individuelle Entschädigungsansprüche fehlt

Die Ovaherero Genocide Foundation und der Nama Tribal Council lehnten die Erklärung ausdrücklich ab. Mehrere Gruppen haben angekündigt, weiterhin auf direkten Verhandlungen mit Deutschland zu bestehen oder rechtliche Schritte zu prüfen.


Erinnerungskultur heute: Beide Länder

In Namibia

Die Erinnerungskultur in Namibia ist lebendig und politisch präsent:

  • Waterberg-Gedenkfriedhof und -park: Erinnerungsort der Herero
  • Maharero-Tag in Okahandja (jährlich im August): Die wichtigste Herero-Gedenkfeier — politische Aussage, kulturelle Praxis und Forderung nach Gerechtigkeit in einem
  • Museum der Namibia Scientific Society, Windhoek: historische Dokumentation
  • Straßennamen und Denkmäler, die eine kritische Revision fordern

In Deutschland

In Deutschland hat die Erinnerungskultur erst langsam begonnen, den kolonialen Genozid zu integrieren:

  • Humboldt Forum, Berlin: Laufende Debatten über Dekolonisierung der Sammlungen
  • Straßenumbenennungen: Lüderitz-Straßen und von-Trotha-Straßen sind in verschiedenen deutschen Städten Gegenstand politischer Debatten
  • Bundeszentrale für politische Bildung: zunehmende Einbeziehung der Kolonialgeschichte in Bildungsmaterialien (vgl. bpb-Dossier)

Die Bedeutung des Gedenkens für die Gegenwart

Das Gedenken an den Herero-Nama-Genozid ist keine rein historische Angelegenheit. Es hat direkte Relevanz für:

  1. Wirtschaftliche Gerechtigkeit in Namibia — die Landfrage ist ungelöst
  2. Das Selbstverständnis Deutschlands als Zivilgesellschaft, die sich mit allen Teilen ihrer Geschichte auseinandersetzt
  3. Die Weiterentwicklung des internationalen Rechts zu kolonialen Verbrechen
  4. Das globale Verständnis von Völkermord als Kategorie, die nicht auf Europa beschränkt ist

Die Geschichte des Genozids endet nicht mit dem letzten Lager oder dem letzten Schuss. Sie lebt weiter in den Gemeinschaften der Überlebenden, in den offenen Wunden der Landlosigkeit, in den anhaltenden Forderungen nach Gerechtigkeit — und in der Verantwortung aller, die von der Geschichte lernen wollen, ohne die Konsequenzen dieses Lernens zu scheuen.


Verwendete Quellen: Kößler/Melber (2004); Förster (2010); Zimmerer (2013); Melber (2014); Kößler (2007); Bundesregierung / Auswärtiges Amt, Gemeinsame Erklärung (2021); Silvester/Gewald (2003).